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Wiesbaden, 25. April 2009

Sehr geehrter Herr Professor R.

Eben habe ich Ihren Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen zum Thema „Urheberrecht und Publikationsfreiheit“, der wohl als  Erläuterung zum „Heidelberger Appell“ zu verstehen ist, gelesen und fühle mich herausgefordert, Ihnen zu schreiben.
Ich gehöre zu den Menschen, die eine solche Appellation ablehnen. Natürlich bin ich der Meinung, daß die Freiheit von Forschung und Lehre ein verteidigenswertes Gut darstellt. Sie kennen den universitären Lehr- und Forschungsbetrieb und dessen Veränderungen seit den 90er Jahren besser als ich und ich darf unterstellen, daß Sie die zunehmende Abhängigkeit der Universität von den früher sogenannten „Drittmitteln“ und die ebenfalls zunehmende Kontrolle der Universitäten durch staatlich-bürokratische Lenkung bedenklich und bedauernswert finden. Einen Widerstand an den Universitäten gegen Drittmittelforschung und die Zernichtung des Humboldtschen Universitätsgedankens  vermisse ich allerdings gerade an dem Ort, wo er geleistet werden müßte, und, wo man ihn erwarten könnte, schmerzlich.
Von selbst versteht sich, daß auch ich es hübsch fände, wenn es so etwas wie „Publikationsfreiheit“ gäbe und „wenn zu der Souveränität des Urhebers das essentielle Recht gehört(e), über Zeit und Ort einer Publikation bestimmen zu können.“ Tatsächlich aber finde ich diesen Satz, wenn er sich auf das engere Feld der Produktion künstlerischer Texturen bezieht (und der Kreis der erwähnten Unterzeichner legt das nahe) eigentlich nur hübsch naiv. Ich brauche Ihnen nicht auseinanderzusetzen, wer und was hierzulande und heutzutage über die geforderte Publikationsfreiheit entscheidet. Sie wissen  dies  vermutlich sogar besser als ich.
Die Vermengung von so unterschiedlichen  Forderungen, wie der nach Verteidigung der Freiheit von Lehre und Forschung  und jener nach Publikationsfreiheit, mit der Forderung, die   im Vordergrund des Appells steht, die bestehenden Urheberrechtsgesetze „entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen“, halte ich für einen bedauerlichen intellektuellen Mißgriff. Daß so viele, außerordentlich kluge und ehrenwerte Menschen sich dieser Forderungstrias appellativ angeschlossen haben, macht mich nachdenklich. Und mehr als das: es macht mich traurig.
Es steht mir nicht an, Sie über die Geschichte des Urheberrechts zu belehren, aber eine Unschärfe ihrer diesbezüglichen Betrachtungsweise möchte ich Ihnen doch vorhalten. Nämlich diese, daß sich das Urheberrecht „aus einem Konflikt entwickelt (habe), den es immer schon gab: Die Produktion geistiger Güter steht in einem Spannungsverhältnis zu deren Verwertung und der berechtigten Forderung der Öffentlichkeit nach Übergang dieser Güter in den Bereich der public domain.“  – Vielleicht ist Ihnen hier, als Mann des Worts, nur eine Besonderheit (vielleicht  eine Vereinbarung der VG Wort mit den öffentlichen Bibliotheken) mit dem vorgeordnet Allgemeinen des Urheberrechts durcheinandergekommen. Der Beginn des verhältnismäßig jungen Urheberrechts war schlicht das Ergebnis des Kampfes der Autoren nach einem gerechten Anteil aus dem Gewinn der  „Verwerter“.  Herab von hohen Wolken läßt sich dieses Ergebnis als eines erklären, das aus einem „Spannungsverhältnis“ erwachsen sei; aber es wäre einfacher und argumentativ zielführender, wenn man  einfach feststellte, worum es eigentlich gegangen ist. Wie hat aber der Gesetzgeber  dieses besondere ökonomische „Spannungsverhältnis“ gelöst? Dadurch, daß er die Folgekosten auf den „Kultur-Konsumenten“ abgewälzt und Autoren und Verlage gleichberechtigt als Nutznießer ins Recht gesetzt hat. Seither sitzen die früheren Antagonisten friedlich vereint in einem Boot. Jetzt aber, da Sturm aufkommt, agieren die Autoren wie Shakespeares Hofgesellschaft ( The Tempest 1. Akt, 1. Szene): Der  König bleibt hübsch in seiner komfortablen Kajüte, während seine Getreuen an Deck eilen, um dem Bootsmann besseres Wetter zu befehlen.  Hätten die Musikverlage in den letzten Jahren nicht vorgemacht, was ihnen jetzt die Literaturverlage nachmachen, ich wäre vielleicht vertrauensvoller an die Lektüre Ihres Artikels gegangen und glaubte blind an einen vom Himmel gesandten Geist, der die Verlage mundtot gemacht und die Elite der deutschen Autoren zur Unterzeichnung  eines solchen Appells beflügelt hätte. 
Es ließe sich ja viel über die Veränderungen unseres kulturellen Lebens durch die neuen, elektronischen Medien philosophieren und über zukünftige Entwicklungen spekulieren. Und es ist  keine Frage, daß wir als Autoren mit gewaltigen Veränderungen konfrontiert sind, sowohl in ökonomischer als auch in ästhetischer Hinsicht. Das biblische Heulen und Zähneklappern der traditionell Kulturschaffenden ist ja weder zu überhören noch zu überlesen.
Grundsätzlich wäre es aber an der Zeit, etwas ganz anderes zu bedenken, nämlich dieses, daß das Urheberrecht verschwistert ist mit dem Patentrecht, ja, aus diesem abgeleitet ist. Obwohl sie dessen nationalstaatlichen Schutz als vorbildlich herausstellen, sehe ich dieses Patentrecht eher substantiell in Frage gestellt.  Und zwar sowohl aus Gründen der technologischen Entwicklung, die vom Patentrecht drastisch behindert wird, als auch, und das wiegt schwer, aus ethisch-moralischen Gründen. Denn: Es ist das Patentrecht, das verhindert, daß in Entwicklungsländern Medikamente bezahlbar sind und Seuchen eingedämmt werden können. Es ist das Patentrecht, das in Entwicklungsländern Saatgut verteuert und die landwirtschaftliche Produktion ihrer Grundlagen beraubt. Und es ist das Patentrecht, das sowohl die Schwellen- als auch die sogenannten Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer industriellen Produktion in postkolonialer Anhängigkeit hält. Auf dem Gebiet des Patentrechts ist „geistiges Eigentum“  im Wesentlichen im Besitz großer Unternehmen und, besonders im Falle der ET-Monopolisten, die Hauptquelle ihres unverschämten Reichtums. Auch auf dem Gebiet des Urheberrechts geht es längst nicht mehr um den Schutz einer kreativen Einzelleistung, auf der, wie Sie vermuten,  die Vielfältigkeit des kulturellen Lebens beruhte. Nach meinem Dafürhalten sucht hier  lediglich eine erlesene Gruppe von sozial legitimierten Autoren (von ihren Verlagen ermuntert) Schutz vor den Folgen einer durch Digitalisierung von Wort, Musik und Bild beförderten ökonomischen Entwertung ihrer Produkte. Diese „Entwertung“ mag für einen wohlsituierten Autor, besonders natürlich für die Verlage,  höchst unangenehm sein, aufs Ganze gesehen aber könnte die Hoffnung wachsen, daß eine vom Warencharakter befreite künstlerische Produktion wieder zu sich selber fände.     
Ich will und kann nicht den Moralapostel spielen, aber ich denke, daß man von den maßgeblichen Intellektuellen eines auf sein Geistesleben so sehr bedachten Landes erwarten kann, daß sie um den Verwertungszusammenhang und die Abhängigkeiten, in denen ihre Produktion sich befindet, wissen und dabei bedenken, wie ihr Handeln im Spiegel das kategorischen Imperativs zu bestimmen wäre.
Ich schreibe Ihnen als ein durchaus von der Entwicklung betroffener Autor und nicht nur als ein durch Ihren Artikel nachdenklich gemachter Leser. Als Komponist habe ich mich schon seit Jahren mit den Veränderungen, die ursächlich mit Problemen der Digitalisierung von Musik zusammenhängen, auseinanderzusetzen. Dennoch bin ich zu anderen Schlüssen gekommen und hoffe, im Gegensatz zu den Unterzeichnern des Heidelberger Appells, auf eine sukzessive Demontage des Patent- und Urheberrechts, die das Lebensrecht und die Würde der Menschen (auch mit Ihrem Recht auf  Kreativität und freiem Zugang zu Bildung und Kultur) künftig zu befördern hilft.

Mit den besten Grüßen
und größtem Respekt und Hochachtung
Ihr W.F.






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